Stand: 24.04.2020 05:06 Uhr – NDR 1 Radio MV
Besitzer von Zweitwohnungen dürfen ab Anfang Mai wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Auch für die Campingplätze läuft der Betrieb langsam wieder an: Dauercamper dürfen ihre Plätze nutzen, allerdings nur dann, wenn sie ihren Hauptwohnsitz hier im Land haben. Das ist ein Ergebnis des Tourismusgipfels am Donnerstagnachmittag zwischen Branchenvertretern und Landesregierung. „Wir wollen anknüpfen an die alte Erfolgsgeschichte, haben aber das Ziel, zu einem sicheren Tourismus unter Corona-Zeiten zu kommen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Damit setzt die Landesregierung im Tourismus erste vorsichtige Lockerungen um. Die Regelung betrifft einerseits einen Teil der rund 67.000 Personen, die Zweitwohnsitze in Mecklenburg-Vorpommern haben und andererseits den Großteil der rund 11.000 Dauercamper. Dabei gilt jedoch: Wer einen Dauercampingplatz hat und von außerhalb kommt, der muss diesen Dauercampingplatz auch als Zweitwohnsitz gemeldet haben.
Nach Gesprächen mit der Tourismusbranche hat die Landesregierung erste Lockerungen des Tourismus-Stopps in MV verkündet. Im nächsten Schritt soll dann die Gastronomie öffnen dürfen.
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Dehoga-Chef: Haben andere Erwartungen gehabt
„Wir haben einen Termin, dass es langsam wieder losgeht“, versuchte der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, dem Ergebnis des Treffens etwas Positives abzugewinnen. „Aber wir haben andere Erwartungen gehabt und die wurden nicht erfüllt“, sagte der Hotel und Restaurantbetreiber aus Gnoien im NDR 1 Radio MV Interview. Er hatte sich zumindest erhofft, dass ein Termin festgelegt wird, wann Restaurants wieder öffnen können. Dies könnte am 5. Mai geschehen, wenn die Landesregierung über weitere Lockerungen im Tourismus beraten will. Und auch Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Landestourismusverbandes MV, hofft, dass „in schneller Folge“ die nächsten möglichen Schritte geplant und umgesetzt werden können. „Die Branche ist in arger Bedrängnis und braucht diese Aussicht.“
Nächste Schritte: Erst Gastronomie, dann Übernachtungen
Die Landesregierung plant demnach weitere Lockerungen in fünf Phasen. Was wann wieder zugelassen werden soll, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Neuinfektionen ab. In dieser Hinsicht stehe Mecklenburg-Vorpommern bundesweit derzeit am Besten da, betonte Schwesig. Die Neu-Infektionen werden am 5. Mai erneut von der Landesregierung bewertet. Bis dahin soll eine sogenannte Task-Force Details zu weiteren Lockerungsschritten im Tourismus erarbeiten.
Der zweite Schritt ist demnach der „vorsichtige Einstieg“ in die Gastronomie, wie Schwesig erklärte. Dazu zähle auch die Vermietung von Strandkörben und der Verleih von Booten und Fahrrädern unter strengen Auflagen, wie Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) erläuterte. In der dritten Phase sollen dann touristische Übernachtungen von Urlaubern mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder ermöglicht werden. In Schritt vier sollen auch Gäste aus anderen Bundesländern wieder im Nordosten übernachten dürfen. In der letzten Phase soll das Land dann schließlich auch wieder für Tagesgäste und internationale Urlauber offen sein.
Landestourismusverband: „Schritt in die richtige Richtung“
Die Präsidentin des Landestourismusverbandes, Birgit Hesse, bezeichnete die Ergebnisse als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Sie sei froh, dass das vom Verband erarbeitete Phasenmodell nun zur Anwendung komme. Gleichwohl „hätten wir es besser gefunden, wenn es auch schon Daten zu den weiteren Öffnungen geben würde“, so Hesse weiter. Aber der Gesundheitssschutz gehe vor. Der Verbandsvorsitzende Co-Präsident Wolfgang Waldmüller bekräftigte, dass es um das richtige Abwägen zwischen den Interessen der touristischen Betriebe sowie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gehe. „Ein wiederholter Rückfall wäre das absolute Aus.“
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