Archiv der Kategorie: Allgemein

KURTAXE – USEDOMCARD

Höhe der Kurabgabe (UsedomCard)

  • Hauptsaison (01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres):
    Vollzahler (ab 6 Jahre):  2,70 Euro
    im Ostseebad Ückeritz: 3,90 Euro (inkl. Bus- & Bahnnutzung (ab Mai 2023))
  • Nebensaison (01.11. bis 31.03. eines jeden Jahres):
    Vollzahler (ab 6 Jahre):  2,00 Euro
    im Ostseebad Ückeritz:  3,20 Euro (inkl. Bus- & Bahnnutzung (ab Mai 2023))

–> https://bernsteinbaeder-usedom.de/service/wissenswertes/

–> Kurabgabesatzung

MV lockert Einreiseverbot ab 1. Mai

Stand: 24.04.2020 05:06 Uhr  – NDR 1 Radio MV

Blick über den menschenleeren Strand von Binz. © NDR Foto: Franziska Husmann

Die Landesregierung plant demnach weitere Lockerungen beim MV-Tourismus in fünf Phasen. (Archivbild)

Besitzer von Zweitwohnungen dürfen ab Anfang Mai wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Auch für die Campingplätze läuft der Betrieb langsam wieder an: Dauercamper dürfen ihre Plätze nutzen, allerdings nur dann, wenn sie ihren Hauptwohnsitz hier im Land haben. Das ist ein Ergebnis des Tourismusgipfels am Donnerstagnachmittag zwischen Branchenvertretern und Landesregierung. „Wir wollen anknüpfen an die alte Erfolgsgeschichte, haben aber das Ziel, zu einem sicheren Tourismus unter Corona-Zeiten zu kommen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Damit setzt die Landesregierung im Tourismus erste vorsichtige Lockerungen um. Die Regelung betrifft einerseits einen Teil der rund 67.000 Personen, die Zweitwohnsitze in Mecklenburg-Vorpommern haben und andererseits den Großteil der rund 11.000 Dauercamper. Dabei gilt jedoch: Wer einen Dauercampingplatz hat und von außerhalb kommt, der muss diesen Dauercampingplatz auch als Zweitwohnsitz gemeldet haben.

NDR 1 Radio MV  Die Nachrichten 23.04.2020 16:00 Uhr 

Nach Gesprächen mit der Tourismusbranche hat die Landesregierung erste Lockerungen Weiterlesen

Coronavirus: Norddeutsche Inseln für Touristen gesperrt

https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-321.html

Ob Sylt, Fehmarn oder Rügen: Wegen der Ausbreitung des Coronavirus ist Urlaub auf den norddeutschen Inseln für Touristen auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.

Alle norddeutschen Küstenländer haben wegen der Ausbreitung des Coronavirus ihre Inseln in der Nord- und Ostsee für Touristen gesperrt. Darauf verständigten sich Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen am Sonntagabend, wie die Staatskanzlei in Schwerin mitteilte. Für den Tourismus auf dem Festland werde es ebenfalls Regelungen geben, sagte der Regierungssprecher von Mecklenburg-Vorpommern.

Schleswig-Holstein hatte als erstes Bundesland angekündigt, seine Inseln in Nord- und Ostsee abzuriegeln. Dort ist die Sperre seit 6 Uhr heute früh in Kraft. Zu den betroffenen Inseln gehören Sylt, Amrum, Föhr, Fehmarn und die Halbinsel Nordstrand. Nur Anwohnern, die ihren ersten Wohnsitz auf den Inseln haben oder Beschäftigten, die auf den Inseln arbeiten, ist der Zugang noch gewährt.

Medizinische Versorgung für Inselbewohner sichern

In Mecklenburg-Vorpommern würden die Maßnahmen auf den Inseln Rügen, Usedom, Weiterlesen

Wer Zweitwohnungen hat, wird künftig entlastet werden

Wenn die Rundfunkgebühr für unsere Zweitwohnung in Ückeritz entfällt, reduziert sich der Tagesbeitrag für unsere Gäste / Mitnutzer.

Hintergrund:

https://www-pcgameshardware-de.cdn.ampproject.org/v/www.pcgameshardware.de/Recht-Thema-241308/News/Bundesverfassungsgericht-Rundfunkgebuehren-bleiben-erhalten-1261083/amp/?amp_js_v=0.1&usqp=mq331AQGCAEoATgA#origin=https%3A%2F%2Fwww.google.de&prerenderSize=1&visibilityState=visible&paddingTop=54&p2r=0&horizontalScrolling=0&csi=1&aoh=15319153338017&viewerUrl=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2Famp%2Fwww.pcgameshardware.de%2FRecht-Thema-241308%2FNews%2FBundesverfassungsgericht-Rundfunkgebuehren-bleiben-erhalten-1261083%2Famp%2F&history=1&storage=1&cid=1&cap=swipe%2CnavigateTo%2Ccid%2Cfragment%2CreplaceUrl

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren bleiben erhalten

18.07.2018 13:23 Uhr

Leserwertung:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Rundfunkgebühren rechtens sind und es bis auf in einem kleinen Detail keiner Änderung bedarf. Die Deutschen müssen also weiter Gebühren zahlen, genau so, wie es bisher auch schon ist.

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren bleiben erhalten (1) Quelle: Mehr Demokratie, Flickr , CC BY-SA 2.0

Deutsche werden auch in Zukunft weiter die Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Das war eigentlich schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes klar, denn es ging im Verfahren vielmehr darum, wie die Rundfunkgebühren einzuordnen sind – als Gebühr oder als Steuer. Anhand von vier Musterfällen, drei private und eine gewerbliche Klage gegen die Rundfunkgebühr, wurde das Verfahren am Verfassungsgericht geführt und alles weitestgehend für gut befunden. Weiterlesen

Bedienungsanleitung Radio

… und TV

An der Steckdosenleiste unter dem Radio:

a) Hauptschalter der Steckdosenleiste einschalten

b) Schalter für das Radio an der Steckdosenleite anschalten

c) Taste „Radio“ auf der Radio-Fernbedienung drücken.

–> Anzeige: „DIGITAL RADIO„, Uhrzeit (die nicht stimmt) und Radiosender

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Ameisen

Ameisen fühlten sich offenbar sehr wohl unmittelbar neben unserer Terrasse. Daraufhin haben wir sie samt Erdreich / Ameisennest umgesiedelt und warten nun darauf, dass der Rasen nachwächst. 


Der neue Rasen ist angewachsen.